AGB Klickport

# Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Klickport-Montagebau, vertreten durch den Geschäftsführer, Herr Dragan Pribicevic, Riedweg 3/1 in 88284 Wolpertswende, Mail info@klickport.de. Klickport-Montagebau und ihren Kunden. 

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. 

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB 

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB. 

# Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. 

# Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 

1. Vertragsschluss 

1.1 Bestellungen des Kunden bei Klickport-Montagebau, stellen lediglich ein Angebot an Klickport-Montagebau zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch Klickport-Montagebau.
1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
1.3 Die Annahme erfolgt durch Klickport-Montagebau mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware 

2. Lieferung 

2.1 Klickport-Montagebau liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über. 

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt 

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.

3.2 Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Klickport Montagebau kann bei Auftragserteilung eine an- gemessene Vorauszahlung verlangen. 

3.3 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.

3.4 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Klickport-Montagebau.

Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes: 

Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Klickport-Montagebau bis zur Erfüllung sämtlicher Leistungen gegen den
Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.

Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Klickport-Montagebau erfolgt und dass das Eigentum
auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiter veräußern, ohne dass hierdurch
das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.

Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Klickport-Montagebau, die Vorbehaltsware nicht verpfänden
oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Klickport-Montagebau. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde Klickport-Montagebau unverzüglich zu benachrichtigen.

Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an Klickport-Montagebau ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die Klickport-Montagebau abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.

Auf Verlangen von Klickport-Montagebau hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und Klickport-Montagebau die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Klickport-Montagebau wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von Klickport-Montagebau freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. 

4. Gewährleistung

4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.

4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet weder über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst. 

4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung. 

5. Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Klickport-Montagebau nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Klickport-Montagebau dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

6. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage 

6.1 Die Angaben von Klickport-Montagebau über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich.
6.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen. 

7. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden 

7.2 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
7.3 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen. 

8. erweitertes Pfandrecht 

Klickport-Montagebau steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 

9. Gewährleistung 

Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Klickport-Montagebau unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Klickport-Montagebau Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Klickport-Montagebau für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt. 

10. Mitwirkungspflichten 

10.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind. 

10.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Klickport-Montagebau berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.
10.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt. 

# SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Klickport-Montagebau ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 

Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Klickport-Montagebau und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.